Dass in Supermärkten angebotener Honig oft verfälscht ist, ist keine Neuigkeit. Dass aber Honig in großem Stil so verfälscht wird, dass die Fälschungen mit standardmäßig angewandten Methoden nicht nachgewiesen werden können, hat der deutsche Berufs- und Erwerbsimkerbund jetzt herausgefunden. Weiterlesen
Verbraucherpolitik
Klarere Kennzeichnung von Honigherkunft
Auf den Verpackungen von Honig muss künftig das Herkunftsland deutlich erkennbar angegeben werden. Darauf einigten sich EU-Rat, EU-Parlament und EU-Kommission in der Nacht zum 31.1.24 in Brüssel, um den Verbraucherschutz zu verbessern, eine Forderung, die von Imkern schon lange erhoben worden war.
In eigener Sache
Wie Sie sicher auch schon in der Presse gelesen haben (Der Spiegel: „Wird deutscher Honig zum Luxusgut?“, Neue Westfälische: „Ein Glas für 20 €“,…) sind die Kosten für Imker und ihren Honig sehr stark gestiegen: allein das Futter wurde dieses Jahr 40% teurer. Auch die Preise für Varroamittel, Gläser, Etiketten, Druckkosten, Wasser, Strom etc. haben sich erhöht. Daher sind auch wir leider gezwungen, unsere Preise moderat anzupassen.
WeiterlesenEuGH: Notfallzulassungen für Neonicotinoide sind rechtswidrig
Viele EU-Mitgliedstaaten umgehen das Verbot von Neonicotinoiden durch sogenannte Notfallzulassungen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat diesem Schlupfloch nun einen Riegel vorgeschoben.
Obwohl ihr Einsatz inzwischen seit mehreren Jahren EU-weit verboten ist, landen bestimmte Neonicotinoide weiterhin Jahr für Jahr auf europäischen Äckern. Dabei dürfen die Insektengifte aus gutem Grund nicht mehr eingesetzt werden: Sie sind besonders gefährlich für Bienen und andere Bestäuber. Doch indem sogenannte Notfallzulassungen erteilt werden, umgehen viele Mitgliedstaaten das Verbot. Damit ist jetzt per Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu Neonicotinoiden (EuGH) vom 19.1.2023 Schluss.
Künstliche Einfalt statt natürlicher Vielfalt – Keine Änderung in Sicht
Imker fordern schon seit längerem mehr Transparenz für den Verbraucher. Aber anders als im Beitrag „Bessere Kennzeichnung für Honig gefordert“ des Main-Echo vom 26./27.9.20 angekündigt, wird Deutschland für Honigmischungen aus unterschiedlichen Ländern weiterhin die ungenauen Herkunftsangaben wie „Mischung aus EU- und Nicht-EU-Ländern“ erlauben – denn Frau Klöckner möchte keinen nationalen Alleingang. Und da die EU-Kommission bereits im Juni auf eine Anfrage des EU-Parlaments antwortete, dass sie keine Änderung der EU-Honigrichtlinie beabsichtigt (Deutsches Bienen-Journal 9/2020, S. 5), wird alles beim Alten bleiben.