Auf den Verpackungen von Honig muss künftig das Herkunftsland deutlich erkennbar angegeben werden. Darauf einigten sich EU-Rat, EU-Parlament und EU-Kommission in der Nacht zum 31.1.24 in Brüssel, um den Verbraucherschutz zu verbessern, eine Forderung, die von Imkern schon lange erhoben worden war.
Viele EU-Mitgliedstaaten umgehen das Verbot von Neonicotinoiden durch sogenannte Notfallzulassungen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat diesem Schlupfloch nun einen Riegel vorgeschoben.
Obwohl ihr Einsatz inzwischen seit mehreren Jahren EU-weit verboten ist, landen bestimmte Neonicotinoide weiterhin Jahr für Jahr auf europäischen Äckern. Dabei dürfen die Insektengifte aus gutem Grund nicht mehr eingesetzt werden: Sie sind besonders gefährlich für Bienen und andere Bestäuber. Doch indem sogenannte Notfallzulassungen erteilt werden, umgehen viele Mitgliedstaaten das Verbot. Damit ist jetzt per Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu Neonicotinoiden (EuGH) vom 19.1.2023 Schluss.