Auf den Verpackungen von Honig muss künftig das Herkunftsland deutlich erkennbar angegeben werden. Darauf einigten sich EU-Rat, EU-Parlament und EU-Kommission in der Nacht zum 31.1.24 in Brüssel, um den Verbraucherschutz zu verbessern, eine Forderung, die von Imkern schon lange erhoben worden war.
Danach müssen die unterschiedlichen Herkünfte und Prozentangaben der Zusammensetzungen von Honig deutlich sichtbar auf den Etiketten stehen, um den Unfug mit den Bezeichnungen wie „aus EU- und Nicht-EU-Ländern“ (= „von irgendwo“) zu beenden.
Die neuen Richtlinien enthalten gemeinsame Vorschriften für die Zusammensetzung, die Verkaufsbezeichnungen, die Etikettierung und die Aufmachung von Honig und ebenso von Fruchtsäften, Konfitüren und Milch. Das soll deren freien Verkehr im Binnenmarkt gewährleisten und den Verbrauchern dabei helfen, eine sachkundige Wahl zu treffen.
Die politische Einigung, die das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission erzielt haben, muss nun von den Mitgesetzgebern förmlich gebilligt werden. Nach dem Inkrafttreten 20 Tage nach der Veröffentlichung des endgültigen Textes haben die Mitgliedstaaten 18 Monate Zeit, um die neuen Bestimmungen in nationales Recht umzusetzen, und sechs weitere Monate, bevor sie in der gesamten Union gelten.