Imker fordern schon seit längerem mehr Transparenz für den Verbraucher. Aber anders als im Beitrag „Bessere Kennzeichnung für Honig gefordert“ des Main-Echo vom 26./27.9.20 angekündigt, wird Deutschland für Honigmischungen aus unterschiedlichen Ländern weiterhin die ungenauen Herkunftsangaben wie „Mischung aus EU- und Nicht-EU-Ländern“ erlauben – denn Frau Klöckner möchte keinen nationalen Alleingang. Und da die EU-Kommission bereits im Juni auf eine Anfrage des EU-Parlaments antwortete, dass sie keine Änderung der EU-Honigrichtlinie beabsichtigt (Deutsches Bienen-Journal 9/2020, S. 5), wird alles beim Alten bleiben.
Eine entsprechende Änderung der EU-Honigrichtlinie hatten bereits im Januar 16 Mitgliedstaaten gefordert. Deutschland war nicht dabei! Inzwischen haben mehrere EU-Staaten, wie Italien, Kroatien, Spanien oder Griechenland ihre imkerliche Geduld verloren und nationale Gesetze erlassen, die eine ungenaue Herkunftsangabe nicht mehr zulassen.
Deutschland hat zurzeit die EU-Ratspräsidentschaft inne und könnte eine Änderung vorantreiben. Eine Änderung der EU-Honigrichtlinie hatte Frau Klöckner zudem bereits zugesagt. Sie sollte sich dabei nicht vom ‚Honig-Verband der Importeure und Abfüller‘ leiten lassen, der die kühne Behauptung vertritt, dass „gerade das Mischen verschiedener Honige aus der ganzen Welt eine gleichbleibend hohe Qualität“ garantiert und dass „eine genaue Angabe der Herkunftsländer … irritierend für Kunden“ wäre. Ein Schelm der Böses dabei denkt…
Grundsätzlich ist es tatsächlich möglich, durch das Mischen von Honigen einen gleichbleibenden Geschmack zu erzielen. Künstliche Einfalt statt natürlicher Vielfalt – wer das mag, warum nicht? Regionaler Honig wird hingegen ohne lange (Um-)Wege und damit zusätzliche Umweltbelastung erzeugt. Heimische Bienen erhalten die lokale Natur und bestäuben Blüten für das regional erzeugte Obst und Gemüse. Das ist unstrittig, rechtfertigt den Preisunterschied zu importiertem Honig – und eine klare Herkunftsangabe.